Wir sind telefonisch für Sie da:
Montag – Donnerstag 8 – 18 Uhr
Freitag 8 – 16 Uhr
Termin vereinbaren unter:
Telefon 08151 12110 oder über
unsere Online-Terminvergabe.
Sie können Rezept-, Terminanfragen und Überweisungswünsche jederzeit auf unser Serviceband 08151 12110 aufsprechen. Drücken Sie dazu nach der Ansage die “1”, und sprechen Ihr Anliegen auf. Alternativ können Sie uns gerne über Kontakt eine E-Mail schreiben.
Nutzen Sie auch unseren Online-Terminservice. Hier können Sie Termine schnell und direkt vereinbaren.
Durch unsere großzügigen Öffnungszeiten und die hohe Ärztepräsenz können wir Ihnen sehr rasch, in den meisten Fällen am selben Werktag, einen Termin anbieten. Um alle unsere Patienten optimal versorgen zu können, hat sich unsere flexible Terminorganisation bewährt.
Telefonnummern die Leben retten können
112 Notruf – ruft den Notarzt in lebensbedrohlichen Situationen sowie den Rettungsdienst bzw. Krankentransport.
089 19240 Giftnotruf – München (Klinikum Rechts d. Isar)
Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen einen Arzt brauchen und Sie können nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten, dann ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für Sie da. Im Folgenden finden Sie Telefonnummern, Adressen und Öffnungszeiten.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst – 116 117
Im Klinikum Starnberg befindet sich:
Allgemeine Ärztliche KVB-Bereitschaftspraxis
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag, Dienstag, Donnerstag 18 – 21 Uhr
Mittwoch, Freitag 16 – 21 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage 9 – 21 Uhr
Die Kinder- u. Jugendärztliche Bereitschaftspraxis
erreichen Sie unter 0700 400400-20
Öffnungszeiten – Samstag, Sonntag, Feiertage
10 – 13 Uhr und 16 – 18 Uhr
Apothekennotdienst
Schnellsuche der notdienstbereiten Apotheken in Ihrem Umkreis. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein.
Die Zuzahlungen bei Medikamenten unterliegen gesetzlichen Bestimmungen, die einem stetigen Wandel unterzogen sind. Wir bemühen uns immer, die Verordnungen zu Ihrem Vorteil anzusetzen. Leider müssen wir uns aber, wie alle anderen niedergelassenen Ärzte auch, an die Vorschriften halten und können so nur bedingt auf bestimmte Wünsche bzw. Wunschpräparate eingehen.
Privat versicherte Patienten erhalten von uns nach erfolgter Behandlung (in der Regel monatlich) eine nach GOÄ-Richtlinien erstellte Rechnung. Bitte beachten Sie, dass durch die Fülle an unterschiedlichen Verträgen bei den privaten Krankenversicherern unter Umständen nicht alle Leistungen vollständig übernommen werden. Bei Besonderheiten in Ihrem Vertrag (z.B. Private Basisversorgung) sprechen Sie uns bitte vor der Behandlung darauf an. Unser Zahlungsziel für private Liquidationen beträgt 21 Tage. Grundsätzlich ist die Einreichung der Liquidation und Rückerstattung der Kosten für einen Arztbesuch bei privat versicherten Patienten eine vom Patienten selbst zu organisierende Leistung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen Ihrer Versicherung gerne zur Verfügung.
Das fällt unter die Heilmittelverordnung – diese Leistungen sind leider stark budgetiert. Das heißt, die Menge, die ein niedergelassener Arzt verordnen kann, orientiert sich an der Gesamtzahl seiner Patienten. Regelmäßige Prüfungen der Verordnungen führen zu hohen Regresszahlungen, die unter Umständen bedrohliche Ausmaße annehmen können. Hier müssen wir uns streng an die katalogisierten Vorgaben halten. Gerne gewähren wir Ihnen Einblick in diese Katalogvorgaben.
Achillodynie bis Triglyzeride – Wir informieren Sie über die unterschiedlichsten Themen rund um Ihre Gesundheit
Weitere Informationen zu einzelnen Themenbereichen finden Sie unter www.patienten-information.de
Dies ist ein Service des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung auf den Seiten des ÄZQ – Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin